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Datenschutz

Datenschutzerklärung Baustellen-Check-in (anlieferung.ch)

Diese Seite informiert darüber, welche Daten beim Baustellen-Check-in bearbeitet werden, wozu, und welche Rechte Sie haben.

Verantwortlich

Swiss Security Group GmbH, Renggerstrasse 60, CH-8038 Zürich, office@securitygroup.ch, +41 44 713 25 33.

Welche Daten wir bearbeiten

Von Mitarbeitenden der auf einer Baustelle tätigen Firmen: Name, Geburtsdatum, Firma, Zeitpunkt und Richtung des Zutritts; sofern durchgeführt, die Kontrolle der Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe) sowie beim Verlassen das grafische Abbild der Unterschrift. Beim Zutritt werden keine Fotos von Mitarbeitenden aufgenommen und keine biometrischen Bewegungs- oder Druckdaten erfasst. Von Ansprechpersonen der Firmen: Name, E-Mail, Telefon. Die Angaben zu Mitarbeitenden erhalten wir in der Regel von deren Arbeitgeberin (der angemeldeten Firma).

Fotos im Schichtbericht

Das Sicherheitspersonal der Swiss Security Group kann seinem Schichtbericht Fotos zur Lage auf der Baustelle beifügen — etwa zu einem Schaden, einem Mangel, einer Absperrung oder einem Vorfall. Zweck ist ausschliesslich die Dokumentation gegenüber der Bauleitung und der Auftraggeberin.

Das ist etwas anderes als der Zutritt: Beim Ein- und Auschecken wird weiterhin kein Foto aufgenommen. Fotos entstehen nur, wenn eine Wache sie im Bericht bewusst erstellt.

Personen werden dabei nicht gezielt abgebildet. Lässt sich eine Person auf einem Lagebild nicht vermeiden, gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Es wird nur aufgenommen, was für die Dokumentation des Sachverhalts erforderlich ist.

Die Bilder liegen in einem nicht öffentlichen Speicher. Zugriff haben ausschliesslich die Wache der betreffenden Baustelle und die Verwaltung der Swiss Security Group. Es gibt keine öffentlichen Links; die Anzeige erfolgt über kurzlebige, signierte Adressen. Die Fotos gehören zum Bericht und werden mit diesem aufbewahrt.

Wozu

Ausschliesslich Sicherheit und Zutrittsdokumentation der Baustelle: Wissen, wer sich im Notfall auf dem Gelände befindet (Evakuierung); Unfallverhütung (Schutzausrüstung); Nachweis der Anwesenheit zur Erfüllung gesetzlicher Sorgfalts- und Kontrollpflichten (u.a. Entsendegesetz, Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit). KEINE Arbeitszeiterfassung, KEINE Leistungs- oder Verhaltenskontrolle; keine Weitergabe an die Arbeitgeberin zu solchen Zwecken.

An wen wir Daten weitergeben

An die Bauherrschaft bzw. Bauleitung der jeweiligen Baustelle (Anwesenheits- und Sicherheitsnachweis) sowie an unseren technischen Dienstleister (Datenbank-Hosting Supabase, Rechenzentrum in der EU (Frankfurt)). Länder der EU gewähren einen angemessenen Datenschutz im Sinne des schweizerischen Rechts.

Wie lange

10 Jahre ab Erfassung. Grundlage ist die Beweissicherung für mögliche Haftungs-, Schadens- und Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Bautätigkeit sowie die ordentliche Verjährungsfrist (Art. 127 OR).

Ihre Rechte

Auskunft über die eigenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung (soweit keine Aufbewahrungsgründe entgegenstehen), Datenherausgabe. Anfragen an office@securitygroup.ch.

Sicherheit

Zugriffe sind rollenbasiert beschränkt (jede Firma sieht nur die eigenen Angaben), Übertragung verschlüsselt, tägliche Sicherung.

Stand: 19. Juli 2026