Diese Bedingungen bestätigen Sie bei der Registrierung Ihres Firmenkontos. Die Ziffern 3 und 4 sind besonders hervorgehoben, weil sie Pflichten und Kostenfolgen für Ihre Firma enthalten.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform anlieferung.ch der Swiss Security Group GmbH («SSG») durch registrierte Unternehmen («Firma»). Mit dem Anklicken der Zustimmung bei der Registrierung werden sie Vertragsbestandteil. Es gilt schweizerisches Recht.
Der Zugang wird von SSG nach Prüfung freigeschaltet und gilt für die freigegebenen Baustellen. SSG kann den Zugang bei Missbrauch sperren.
Die Firma meldet ihre eingesetzten Mitarbeitenden selbst an und trägt die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben (Name, Geburtsdatum, Einsatz). Sie bestätigt, dass für alle angemeldeten Personen die anwendbaren gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten sind und die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen vorliegen. Der Einsatz eigener Subunternehmer ist SSG bzw. der Bauleitung vorgängig zu melden. Die Firma bestätigt, ihre Mitarbeitenden über die Datenbearbeitung gemäss Datenschutzerklärung informiert zu haben.
Ausgegebene Zutrittskarten bleiben Eigentum von SSG und sind bei Einsatzende unbeschädigt zurückzugeben. Für jede nicht zurückgegebene, verlorene oder mutwillig beschädigte Karte schuldet die Firma, deren Mitarbeitenden die Karte zugeteilt war, eine Pauschale von CHF 20 pro Karte als Konventionalstrafe (Art. 160 ff. OR); sie ist ohne Nachweis eines konkreten Schadens geschuldet (Art. 161 Abs. 1 OR). Bei unbeschädigter Rückgabe entfällt sie.
Die Zutritts- und Kontrolldaten dienen SSG und der Bauherrschaft als Sicherheits- und Anwesenheitsnachweis — insbesondere, um bei behördlichen Kontrollen (etwa nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit) Auskunft über die anwesenden Personen geben zu können und um Sorgfaltsnachweise im Zusammenhang mit der Solidarhaftung nach Entsendegesetz zu stützen. Die Kontrollbefugnisse selbst liegen bei den zuständigen Behörden und Kontrollorganen, nicht bei SSG. Die Daten dienen nicht der Arbeitszeiterfassung oder Leistungskontrolle und werden der Firma nicht zu diesem Zweck zugänglich gemacht. Einzelheiten: Datenschutzerklärung.
Die Plattform ist ein Hilfsmittel; SSG übernimmt keine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit. Massgeblich bleiben die Anweisungen des Sicherheitspersonals vor Ort.
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen — insbesondere zu Ziffern 3 und 4 — werden der Firma vorgängig angezeigt und bedürfen erneuter Zustimmung.